Amtsgericht Germersheim
Hinweise an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens anlässlich der Coronakrise
Das Amtsgericht Germersheim ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aufrechtzuerhalten.
Das Gebäude dürfen Sie nicht betreten, wenn
- Sie zur häuslichen Absonderung verpflichtet sind oder
- Sie (oder jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 leiden (z. B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atembeschwerden, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns oder anderen Erkältungssymptomen).
Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-Warn-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns bitte zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Amtsgericht Germersheim nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie - sollte ein persönlicher Besuch des Amtsgericht Germersheim unabweisbar sein - die folgenden Regelungen:
- Es steht Ihnen frei, eigenverantwortlich eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards, soweit Sie nicht zum Abnehmen derselben aufgefordert werden. Dies gilt entsprechend für das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
- Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/